Ihre Vorteile im VwdA

Sicherheit – Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) ist Teil der ersten Säule der Altersvorsorge, es ist zu 100 Prozent kapitalgedeckt. Die eingezahlten Beiträge werden nach dem individuellen Äquivalenzprinzip verrentet. Unsere Versicherten genießen daher ein besonders hohes Maß an Sicherheit.

Überdurchschnittlich hohe Leistung – Beiträge, die seit dem 1.1.2024 eingezahlt werden, verrentet das VwdA mit einem Verrentungszins von 2,5 Prozent (gemäß § 30 unserer Satzung). Die Leistungen des VwdA sind auch im Vergleich mit privatwirtschaftlichen Altersvorsorgeprodukten äußerst attraktiv.

Umfassend versichert – Das VwdA kümmert sich auch um die Familien seiner Mitglieder. Unsere Leistungen umfassen zusätzlich zur Altersrente auch die Renten-Versorgung bei Berufsunfähigkeit, für Witwen bzw. Witwer und für Halb- und Vollwaisen.

Beitragshöhe individuell bestimmen – Ihren Pflichtbeitrag von 18,6 Prozent des Jahresberufseinkommens (Angestellte: 18,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens) können unsere Mitglieder im Rahmen unserer Satzung individuell erhöhen, ihre Rentenanwartschaft steigt dann entsprechend. Und andersherum: In den ersten fünf Jahren der selbständigen Tätigkeit kann die halbe Beitragszahlung (9,3 Prozent) beantragt werden.

Exklusiv für Architektinnen und Architekten

Nur Mitglieder profitieren, keine Dritten – Wir arbeiten ausschließlich für unsere teilnehmenden Architektinnen und Architekten. Unsere Erlöse fließen ausnahmslos in ihre Altersvorsorge und die zusätzlichen Leistungen. Wir bedienen keine Aktionäre oder andere Anspruchsgruppen.

Berufsständisch organisiert – Das VwdA leistet die Altersvorsorge der Architektinnen und Architekten im Rahmen einer berufsständischen Selbstorganisation. Seine Beschlussorgane sind die Vertreterversammlung und der Verwaltungsrat. Die Mitglieder der Vertreterversammlung sind Teilnehmer des VwdA, die von den Teilnehmern des VwdA gewählt werden.

Berufsspezifische Bedürfnisse kennen – Architektinnen und Architekten benötigen eine flexible, individuelle und sichere Altersvorsorge. Unsere Arbeit zielt auf diese Anforderungen ab – mit Erfahrung seit 1970. Wir begleiten die individuelle Lebensplanung unserer Mitglieder auch im Falle eines frühen oder eines späten Ruhestands.

Erste Säule der Altersvorsorge

Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) ist Teil der ersten Säule der Altersvorsorge. Es ist nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren (individuelles Anwartschaftsdeckungsverfahren) finanziert.  Die Höhe der Rente ist daher jederzeit individuell und transparent darstellbar. Zum Vergleich: In umlagefinanzierten Systemen  – auch als Generationenvertrag bekannt – werden mit den Beiträgen der Erwerbstätigen die Renten der jetzigen Ruheständler bezahlt.

Pflichtversicherung und freie Wahl

Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) ist ein teilrechtsfähiges Sondervermögen der Architektenkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit eigenen Gremien. Das VwdA bietet die Pflichtversicherung für alle selbständigen Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg, der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein und der Hamburgischen Architektenkammer.

Angestellte Kammermitglieder können einmalig wählen, ob sie sich, bei gleichem Beitragssatz, von ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Mitgliedschaft im VwdA befreien lassen.

Berufsspezifische Bedürfnisse

Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) bedient exklusiv die berufsspezifischen Bedürfnisse von Architektinnen und Architekten. Wir begleiten die individuelle Lebensplanung unserer Mitglieder auch im Falle eines frühen Ruhestands: Ab dem vollendeten 62. Lebensjahr können alle Versicherten die vorgezogene Altersrente beantragen. Pro Monat vorzeitiger Rentenbezug wird dabei nur ein Abschlag von 0,45 Prozent berechnet. Umgekehrt begleitet das VwdA seine Architektinnen und Architekten, die über ihr 67. Lebensjahr hinaus sozialversicherungspflichtig arbeiten möchten: Pro Monat honorieren wir dies mit 0,5 Prozent Zuschlag.

Seit 1970

Wir handeln langfristig und ausschließlich für die Interessen unserer teilnehmenden Architektinnen und Architekten.

32.000 Architekten

Architektinnen und Architekten sind Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg

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Formulare, Satzung und Broschüren