Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht unter anderem eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro vor, welche Rentnerinnen und Rentner zum 01.12.2022 erhalten sollen.
Laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhält die Energiepreispauschale jedoch nur, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat.
Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind nicht anspruchsberechtigt.
Der Bund weist die Zuständigkeit für die Rentner und Rentnerinnen der Versorgungswerke mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder von sich. Link siehe: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html
Dies ist völlig unverständlich, da es sich nicht um eine Leistung der Rentenversicherung handelt, sondern diese lediglich Zahlstelle einer nach unserer Rechtsauffassung aus dem Bundeshaushalt zu leistenden Gewährung ist.
Unsere Interessensvertretung auf Bundesebene, die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), hat daher bereits unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zur Klärung dieses Sachverhalts Kontakt mit der Politik und den Ministerien aufgenommen, um auf diese Benachteiligung aufmerksam zu machen.
Wir werden unsere Mitglieder schriftlich und auf der Website über den aktuellen Stand informiert halten.