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Erhöhung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung ab März 2026
Einige gesetzliche Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag erhöht.
Was bedeutet das für Rentner:innen?
Bezieher einer Versorgungsleistung sind grundsätzlich verpflichtet aus Ihrem Versorgungsbezug Beiträge zur Kranken- (und Pflegeversicherung) zu entrichten. Derzeit liegt der durchschnittliche Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 17,9 %. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 %) zusammen.
Im Januar und Februar 2026 werden die aus dem Versorgungsbezug zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf der Grundlage des bisherigen Beitrages berechnet.
Das VvdA ist für die Berechnung des Zusatzbeitrags weder zuständig noch verantwortlich. Die Fragen zur Beitragsveränderungen sind bitte direkt an die zuständige Krankenkasse zu wenden.

