Unsere Verantwortung

Erfahrung seit 1970 – Auf unsere Leistungen vertrauen Architektinnen und Architekten seit mehreren Generationen. Diese Verantwortung macht uns erfahren und kraftvoll. Unsere Mitglieder genießen Planungssicherheit.

Teilnahme gesetzlich geschützt – Das VwdA ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Teil der Architektenkammer Baden-Württemberg. Die Teilnahme am Versorgungswerk erfolgt kraft Gesetz und ist im Architektengesetz Baden-Württemberg geregelt.

Höchste aufsichtsrechtliche Sicherheit – Die Vermögensanlage des dem VwdA anvertrauten Sozialkapitals am Kapitalmarkt ist scharf reglementiert: sie erfolgt nach gesetzlich festgelegten Bestimmungen und entspricht aufsichtsrechtlich der am höchsten möglichen Sicherheit.

Höchste internationale Standards – Wir anerkennen die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI, deutsch: Prinzipien für verantwortliches Investieren). Das VwdA hält sich an die Vorgaben des Environmental Social Governance (ESG) der UNO. Wir achten unsere ökologische, sozial-gesellschaftliche und unternehmerische Verantwortung und stellen uns regelmäßig und erfolgreich externen Ratings.

Exklusiv für Architektinnen und Architekten

Von Architekten für Architekten – Wir arbeiten ausschließlich für unsere Mitglieder. Beim VwdA gibt es keine Aktionäre, Außendienstler oder andere Anspruchsgruppen im Hintergrund, die finanziell von den eingezahlten Beiträgen profitieren wollen. Wir erheben keine Abschlussgebühren.

Berufsständisch organisiert und kontrolliert –  Das VwdA wird von rein berufsständischen Gremien beaufsichtigt: sie bestehen aus Mitgliedern der am Versorgungswerk teilnehmenden Architektenkammern.

Berufsspezifisch anbieten – Architektinnen und Architekten benötigen eine Altersvorsorge, die ihre individuelle Lebensplanung würdigt. Ab dem vollendeten 62. Lebensjahr können alle unsere Versicherte monatlich die vorgezogene Altersrente beantragen. Pro Monat vorzeitiger Rentenbezug wird dabei nur ein Abschlag von 0,45 Prozent berechnet. Unsere Mitglieder, die über ihr 67. Lebensjahr hinaus sozialversicherungspflichtig arbeiten möchten, genießen bei Rentenbeginn 0,5 Prozent Zuschlag.

Die ganze Familie versorgen – Das VwdA kümmert sich um die Familien seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Unsere Witwen- bzw. Witwer- und Waisenrente ist unabhängig von Bedürftigkeit oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Und sie wird vom Beginn des Antragsmonats an gewährt. So auch bei der Berufsunfähigkeitsrente: wir leisten sie ohne Wartezeit vom Antragsmonat an.