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Anrechnungszeiten
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Ausbildungszeiten bei der Rente unter Umständen mit berücksichtigt. Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) ist jedoch ein völlig anderes System – Rentenansprüche werden beim VwdA nur aus geleisteten Zahlungen ermittelt, Ausbildungszeiten haben hier also keine Auswirkung. Näheres erfahren Sie auch in den häufig gestellten Fragen unter „Wie unterscheidet sich das Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung?“