Einkommenssteuererklärung

Unsere Mitglieder erhalten jährlich die Beitragsbestätigung über die geleisteten Beiträge an das Versorgungswerk. Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer die jährliche Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung die geleisteten Beiträge nicht doppelt erfasst werden.