Zusatzbeitrag Krankenversicherung ab 2025

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Mögliche Erhöhung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung ab 2025

Das Bundesamt für Soziale Sicherung teilt mit, dass die Experten des sogenannten Schätzerkreises für 2025 mit einer nötigen Beitragserhöhung des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung um etwa 0,8 % rechnen.

Was bedeutet das für Rentner:innen?

Bezieher einer Versorgungsleistung sind grundsätzlich verpflichtet aus Ihrem Versorgungsbezug Beiträge zur Kranken- (und Pflegeversicherung) zu entrichten. Derzeit liegt der durchschnittliche Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 16,3 %. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %) zusammen. Zukünftig könnte sich der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ab Januar 2025 durchschnittlich um 0,8 % erhöhen. Somit würde der Beitragssatz ab 1.01.2025 durchschnittlich auf insgesamt ca. 17,1 % ansteigen.

Geschieht dies zum 01.01.2025, wirkt sich diese Änderung bei Versorgungsbeziehern zeitversetzt ab März 2025 aus. Im Januar und Februar 2025 werden die aus dem Versorgungsbezug zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf der Grundlage des bisherigen Beitrages berechnet. Die Information über die Änderung des aus dem Versorgungsbezug zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages erhalten Versorgungsbezieher mit dem Kontoauszug ihrer Bank.