Das VwdA

Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) stellt die Altersvorsorge seiner Mitglieder sicher. Das VwdA ist die Pflichtversicherung für alle selbständigen Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein sowie der Hamburgischen Architektenkammer. Damit ist das VwdA für seine Mitglieder die sogenannte erste Säule der Altersvorsorge. Die teilnehmenden Architektinnen und Architekten können sich auf unsere Erfahrung und auf hohe Leistungen verlassen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wesentlichen Informationen übersichtlich zusammengefasst.

Geschäftsführung

Das VwdA ist ein teilrechtsfähiges Sondervermögen der Architektenkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit eigenen Gremien.

Gremien

Das VwdA ist die Altersvorsorge der Mitglieder der Architektenkammern Baden-Württemberg, Hamburg und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein. Sie ist eine berufsständische Selbstorganisation.