Unsere Leistungen
Kraftvoll, sicher und flexibel planbar: Die Leistungen des Versorgungswerks der Architekten (VwdA) sind auf die Anforderungen von Architektinnen und Architekten maßgeschneidert.
Altersrente
Ihre Altersrente: Das VwdA finanziert die Altersrente seiner Mitglieder über das Anwartschaftsdeckungsverfahren und bietet individuelle Möglichkeiten für den Rentenbeginn.
Berufsunfähigkeitsrente
Grundsätzlich sofort abgesichert: Gegen Berufsunfähigkeit versichert sind alle unsere Mitglieder ab dem Moment, in dem ihre Teilnahme am VwdA beginnt.
Kindergeld
Zusätzlich zur Rente: Empfänger von Altersruhegeld und Berufsunfähigkeitsrente erhalten grundsätzlich zur Rente ein Kindergeld für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Witwen- bzw. Witwerrente
Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente hat der hinterbliebene Ehegatte, wenn die Ehe bis zum Tode fortbestanden hat.
Waisenrente
Waisenrente wird Kindern eines verstorbenen Teilnehmers mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt.
Das VwdA der Architektenkammer Baden-Württemberg ist eine berufsständische Versorgungseinrichtung.