Wir sorgen für Ihre Familie
Waisenrente gewähren wir Kindern eines verstorbenen Teilnehmers bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Über diesen Zeitpunkt hinaus wird die Rente für die Dauer ihrer Ausbildung gezahlt, längstens jedoch bis zum 27. Lebensjahr (eine Ausnahme bildet der freiwillige Wehrdienst: wird oder wurde er abgeleistet, zahlen wir entsprechend über das 27. Lebensjahr hinaus).
Die Halbwaisenrente beträgt grundsätzlich 20 Prozent des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente bzw. Altersrente (Vollwaisenrente: 30 Prozent). Insgesamt darf die Hinterbliebenenversorgung nicht den Betrag der Berufsunfähigkeitsrente bzw. des Altersruhegeldes zuzüglich Kindergelder übersteigen.