Wir sorgen für Ihre Familie

Waisenrente gewähren wir Kindern eines verstorbenen Teilnehmers bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Über diesen Zeitpunkt hinaus wird die Rente für die Dauer ihrer Ausbildung gezahlt, längstens jedoch bis zum 27. Lebensjahr (eine Ausnahme bildet der freiwillige Wehrdienst: wird oder wurde er abgeleistet, zahlen wir entsprechend über das 27. Lebensjahr hinaus).

Die Halbwaisenrente beträgt grundsätzlich 20 Prozent des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente bzw. Altersrente (Vollwaisenrente: 30 Prozent). Insgesamt darf die Hinterbliebenenversorgung nicht den Betrag der Berufsunfähigkeitsrente bzw. des Altersruhegeldes zuzüglich Kindergelder übersteigen.

Unterlagen für Ihren Antrag

Neben dem Antragsvordruck mit persönlichen Daten und Angaben zur Krankenversicherung benötigen wir die Geburtsurkunde der Waise, darüber hinaus bei Kindern über dem vollendeten 18. Lebensjahr einen Ausbildungsnachweis. Ihrem Antrag fügen Sie außerdem bitte die Sterbeurkunde bei.