Die erste Säule der Altersvorsorge

Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) wurde 1970 gegründet. Das VwdA ist die Pflichtversicherung für alle selbständigen Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein sowie der Hamburgischen Architektenkammer. Damit ist das VwdA für seine Mitglieder die sogenannte erste Säule der Altersvorsorge.

VwdA für Selbständige

Pflichtversicherung für Selbständige – Das VwdA übernimmt die Aufgabe der Pflichtversicherung für Selbständige, die bei der Architektenkammer eingetragen sind. Die Teilnahme der selbständigen Architektinnen und Architekten am VwdA ist verpflichtend. Denn seit der Rentenreform von 1957 müssen die freien Berufe ihre Altersvorsorge eigenständig sichern.

VwdA für Angestellte

Freie Wahl für Angestellte – Angestellte können einmalig wählen, ob sie sich – bei gleichem Beitragssatz – von Ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen oder das VwdA als Zusatzversorgung nutzen.

VwdA für Beamte

Zusatzversorgung – Beamte die nach beamtenrechtlichen Vorschriften aus eigenem Recht Anspruch auf Versorgung haben, sind keine Pflichtmitglieder, können das VwdA aber als Zusatzversorgung nutzen.