Die gesetzliche Rentenversicherung und das Versorgungswerk sind völlig getrennte Systeme, in denen jeweils nur die eigenen Regelungen maßgebend sind.
Die Finanzierung der beiden Systeme unterscheidet sich wesentlich. In der gesetzlichen Rentenversicherung spricht man von einem Generationenvertrag bzw. dem Umlageverfahren. Mit den heute eingezahlten Beiträgen werden die Leistungen an die jetzigen Rentenempfänger finanziert. Dies führt zu ständig erheblicheren Problemen, da die Zahl der Rentenempfänger immer stärker steigt, während gleichzeitig die Anzahl der Beitragszahler abnimmt. In der gesetzlichen Rentenversicherung findet keine Kapitalanlage statt, die gezahlten Beiträge werden nicht verzinst.
Anders beim Versorgungswerk: es hat ein kapitalgedecktes Finanzierungssystem. Die eingezahlten Beiträge werden angelegt und die erwirtschafteten Zinsen kommen, nach Abzug sehr geringer Verwaltungskosten, nur dem Teilnehmer zugute. Das heißt: Wie hoch Ihre Rente beim Versorgungswerk ist, wird allein aus den auf Ihrem persönlichen Beitragskonto tatsächlich gezahlten Beiträgen ermittelt. Das VwdA rechnet ausschließlich Ihre gezahlten Beiträge an, beitragsfreie Zeiten (z.B. Ausbildung) werden nicht berücksichtigt – lesen Sie hierzu bitte auch unsere Informationen über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Die Leistungen des Versorgungswerks umfassen die Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und die Hinterbliebenenversorgung (Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente). Sie sind kraftvoll, sicher und flexibel planbar. Alle unsere Leistungen sind auf die Anforderungen von Architektinnen und Architekten maßgeschneidert.