Höhe der Altersrente
Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) finanziert die Leistungen für seine Mitglieder nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das Altersruhegeld wird aus dem jeweils individuell erreichten Rentenanspruch ermittelt, das ist die Verrentung aller bisher eingezahlten Beiträge des Mitglieds. Die Berechnung der Höhe des Rentenanspruchs ergibt sich aus § 30 der Satzung.
Bei Kindern gewähren wir unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zum 27. Lebensjahr zusätzlich zum Altersruhegeld Kindergeld. Die Zahlung der Altersrente wird ausschließlich bargeldlos per Banküberweisung vorgenommen – so rechtzeitig, dass sie zu Beginn des Monats auf dem Konto verbucht ist. Das VwdA zahlt die Rente auch ins Ausland. In diesem Fall übernimmt das Mitglied die Kosten für die Auslandsüberweisungen.