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Höhe der Altersrente 

Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) finanziert die Leistungen für seine Mitglieder nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das Altersruhegeld wird aus dem jeweils individuell erreichten Rentenanspruch ermittelt, das ist die Verrentung aller bisher eingezahlten Beiträge des Mitglieds. Die Berechnung der Höhe des Rentenanspruchs ergibt sich aus § 30 der Satzung.

Bei Kindern gewähren wir unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zum 27. Lebensjahr zusätzlich zum Altersruhegeld Kindergeld. Die Zahlung der Altersrente wird ausschließlich bargeldlos per Banküberweisung vorgenommen – so rechtzeitig, dass sie zu Beginn des Monats auf dem Konto verbucht ist. Das VwdA zahlt die Rente auch ins Ausland. In diesem Fall übernimmt das Mitglied die Kosten für die Auslandsüberweisungen.

Regelaltersrente

Die sogenannte Regelaltersrente beginnt mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Sie steht mit dem Ersten des Monats zu, der auf den Monat folgt, in dem die Altersgrenze erreicht wurde. Wir informieren unsere Mitglieder rechtzeitig und senden ihnen das notwendige Formular zu. Für Geburtsjahrgänge vor 1962 gelten für das Erreichen der Regelaltersrente Übergangsregelungen.

Vorgezogene Altersrente

Unsere Mitglieder können ihr Altersruhegeld auch vorzeitig, ab Vollendung des 62. Lebensjahres, beantragen. Für Teilnehmer, die dem VwdA vor dem 01.01.2012 beigetreten sind, ist der frühestmögliche Rentenbeginn sogar noch mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Die vorgezogene Altersrente berechnen wir mit einem Abschlag in Höhe von 0,45 Prozent für jeden Monat vor Erreichen der Altersgrenze. Für die Beantragung der vorgezogenen Altersrente benötigen wir den Antragsvordruck mit den persönlichen Daten und Angaben zur Krankenversicherung sowie die Geburtsurkunde des Mitglieds.

Hinausgeschobene Altersrente

Selbständige bzw. Mitglieder, die über ihr 67. Lebensjahr hinaus arbeiten möchten, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat nach Erreichen der Altersgrenze. Für die Beantragung der hinausgeschobenen Altersrente benötigen wir den Antragsvordruck mit den persönlichen Daten und Angaben zur Krankenversicherung sowie die Geburtsurkunde des Mitglieds.