Rentenhöhe

Während Ihrer Teilnahme am Versorgungswerk erhalten Sie per Post eine jährliche Rentenmitteilung, aus der Sie Ihre aktuellen Rentenansprüche entnehmen können: das ist immer der bis dato erreichte Rentenanspruch bei Erreichen der Altersgrenze, die Verrentung aller bisher eingezahlten Beiträge. Der Verrentungssatz, mit dem Ihr jährlicher Rentenanspruch berechnet wird, ist abhängig vom Alter und dem Kalenderjahr, in dem der Beitrag gezahlt wurde. Er sinkt langsam ab, weil aufgrund der immer kürzeren Laufzeit nicht mehr so viele Zinsen anfallen. Für die ab 01.01.2021 geleisteten Beiträge gelten folgende Verrentungssätze:


11,0 % bis zu dem Jahr, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird,

9,5 % von dem Kalenderjahr an, in dem das 31. Lebensjahr vollendet wird, bis zu dem Kalenderjahr in dem das 35. Lebensjahr vollendet wird,

8,5 % von dem Kalenderjahr an, in dem das 36. Lebensjahr vollendet wird, bis zu dem Kalenderjahr in dem das 40. Lebensjahr vollendet wird,

7,5 % von dem Kalenderjahr an, in dem das 41. Lebensjahr vollendet wird, bis zu dem Kalenderjahr in dem das 45. Lebensjahr vollendet wird,

6,5 % von dem Kalenderjahr an, in dem das 46. Lebensjahr vollendet wird, bis zu dem Kalenderjahr in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird,

6,0 % von dem Kalenderjahr an, in dem das 51. Lebensjahr vollendet wird, bis zu dem Kalenderjahr in dem das 55. Lebensjahr vollendet wird,

5,5 % von dem Kalenderjahr an, in dem das 56. Lebensjahr vollendet wird, bis zu dem Kalenderjahr in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird,

5,0 % von dem Kalenderjahr an, in dem das 61. Lebensjahr vollendet wird, bis zu dem Kalenderjahr in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird,

4,5 % von dem Kalenderjahr an, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird.



Ein Berechnungs-Beispiel:

Wenn Sie in dem Kalenderjahr, in dem Sie das 39. Lebensjahr vollenden, eine Einzahlung von 1.000,00 Euro leisten, beträgt die Jahresrente 8,5 % des gezahlten Betrages, der monatliche Rentenanspruch demnach ein Zwölftel dieses Betrags. Wenn Sie also in diesem Alter 1.000,00 Euro eingezahlt haben, erhöht sich Ihr monatlicher Rentenanspruch damit um 7,08 Euro (1.000,00 Euro x 8,5 % / 12 Monate). Die Rentenansprüche steigen linear mit der Höhe der Einzahlung, es gibt keine Stufen.

Zusätzlich kann das Versorgungswerk weitere Leistungsverbesserungen vornehmen, über die jährlich aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten entschieden wird.

Pflicht- und freiwillige Beiträge werden grundsätzlich gleich verrentet, bei der Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente sind jedoch Besonderheiten zu beachten. Auch Ihren aktuellen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit können Sie der jährlichen Rentenmitteilung entnehmen. Die Berufsunfähigkeitsrente vor Vollendung des 55. Lebensjahres beinhaltet eine Hochrechnung des bisher entrichteten Durchschnittsbeitrags (maximal der letzten fünf Kalenderjahre). Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hängt also von der durchschnittlichen Beitragszahlung ab. Der Sonderfall bei der Betreuung von Kindern ist aus programmtechnischen Gründen bei der Rentenmitteilung nicht berücksichtigt, fließt aber in die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente mit ein (siehe Kindererziehungszeiten). Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt grundsätzlich 60 % und die Waisenrente grundsätzlich 20 % der Berufsunfähigkeitsrente. Die Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Witwen- bzw. Witwerrente  und zur Waisenrente.

Die Rentenmitteilungen des Versorgungswerks sind wie folgt aufgebaut:


(1) Kalenderjahr,

(2) das im entsprechenden Kalenderjahr vollendete Lebensalter,

(3) Anzahl der Monate, in denen die Teilnahme im Kalenderjahr bestand,

(4) gezahlter Pflichtbeitrag im entsprechenden Kalenderjahr,

(5) gezahlter freiwilliger Beitrag im entsprechenden Kalenderjahr,

(6) vom Lebensalter abhängiger Verrentungssatz,

(7) Rentenanspruch pro Jahr aus den geleisteten Zahlungen (Pflicht- und freiwilliger Beitrag x Steigerungssatz),

(8) bisher gewährte Leistungsverbesserungen. Die Faktoren werden bei jeder gewährten Leistungsverbesserung neu berechnet. Wenn beim entsprechenden Kalenderjahr der Faktor 1,00 steht, bedeutet dies, dass das entsprechende Kalenderjahr noch nicht von einer Leistungsverbesserung profitiert hat. Unter 1,00 kann dieser Faktor somit nie absinken;

(9) mit dem Anhebungsfaktor multiplizierte Jahresrente,

(10) die Summe aller erhöhten Jahresrenten geteilt durch zwölf. Dieser Betrag gibt den aufgrund der bisherigen Einzahlungen bereits erworbenen Anspruch auf Altersrente mit Erreichen der Altersgrenze wieder,

(11) und aktueller Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.

(12) Zusätzlich haben wir in die jährlich zugesandte Rentenmitteilung Angaben aufgenommen, wie sich der Rentenanspruch aufgrund der in Zukunft gezahlten Beiträge erhöhen wird. So können Sie selbst relativ schnell ermitteln, welche Altersrente Sie mit Erreichen der Altersgrenze erwarten dürfen, wenn ein bestimmter monatlicher Beitrag konstant entrichtet wird. Mögliche Leistungsverbesserungen aufgrund von Überschüssen nach § 30 Abs. 5 der Satzung sind in dieser Hochrechnung nicht berücksichtigt.

Wenn im dargestellten Beispiel davon ausgegangen wird, dass in Zukunft und bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres konstant ein monatlicher Beitrag von 750,00 Euro entrichtet wird, errechnet sich die voraussichtliche Altersrente wie folgt:

Bis jetzt erreichter Rentenanspruch im Alter 67 aus den bisher gezahlten Beiträgen (10): monatlich 883,93 Euro;

Anspruch aus künftigen Einzahlungen bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres (12): 750,00 Euro x 2,8650 Euro = monatlich 2.148,75 Euro;

Die zu erwartende Altersrente mit Vollendung des 67. Lebensjahres beträgt insgesamt also monatlich 3.032,68 Euro.