Ein Wechsel der Beschäftigungsart, zum Beispiel Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, teilen Sie dem VwdA bitte unbedingt mit! Scheiden Sie als Beamtin bzw. Beamter aus dem Beamtenverhältnis aus, ohne dass Sie eine Versorgung erhalten, wird eine Nachversicherung durchgeführt. Die Behörde hat für die Zeit, in der Sie versicherungsfrei waren, Pflichtbeiträge nachzuzahlen.
Es kann beim Dienstherrn beantragt werden, dass die Nachversicherung beim Versorgungswerk durchgeführt wird. Die Beiträge werden dann in dem Jahr verrentet, in dem der Antrag auf Nachversicherung gestellt wurde. Die nachversicherte Beschäftigungszeit gilt dabei als Teilnahmezeit. Dies ist bei der Berechnung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente von Bedeutung.