Ihre Möglichkeiten im VwdA

Das Versorgungswerk der Architekten (VwdA) bietet selbständigen, angestellten und verbeamteten Architektinnen und Architekten eine leistungsstarke und sichere Altersvorsorge.

Angestellte

Angestellte Architektinnen und Architekten haben die Wahl, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und stattdessen am VwdA teilzunehmen. Welche Vorteile dies hat, erfahren Sie hier.

Selbständige

Das VwdA  ist die Pflichtversicherung für alle eingetragenen selbständigen Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg, der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein sowie der Hamburgischen Architektenkammer.

Beamte

Architektinnen und Architekten, die Beamte auf Zeit, Probe oder auf Widerruf sind, unterliegen grundsätzlich der Pflichtteilnahme am VwdA. Beamte auf Lebenszeit können das Versorgungswerk als Zusatzversorgung nutzen.

Sie sind derzeit oder dauerhaft im Ausland tätig? Dann informieren wir Sie hier darüber, was Sie beachten müssen. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.