Freiwillige Leistungen
Das VvdA kann seinen Teilnehmern zur Förderung von Rehabilitationsmaßnahmen Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Berufsunfähigkeitsrente gewähren. Bezuschusst werden können Teilnehmer, deren Berufstätigkeit gefährdet, gemindert oder aufgehoben ist und durch Heilbehandlung voraussichtlich erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Ausdrücklich handelt es sich hier um freiwillige Leistungen des VwdA, sofern die entstandenen Aufwendungen nicht von anderen Kostenträgern nach Gesetz, Satzung oder Vertrag zu übernehmen sind (z.b. durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, Krankenkasse). Nicht bezuschusst werden jedoch beispielsweise Maßnahmen und Behandlungen im Rahmen der üblichen medizinischen Versorgung, die Ausstattung mit Körperersatzstücken und mit orthopädischen oder technischen Hilfsmitteln sowie Umschulungsmaßnahmen. Die Zuschüsse sind in der Höhe begrenzt. Es ist darauf zu achten, dass der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in angemessener Zeit vor Beginn der Heilbehandlung schriftlich zu stellen ist.