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Freiwillige Leistungen

Das VvdA kann seinen Teilnehmern zur Förderung von Rehabilitationsmaßnahmen Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Berufsunfähigkeitsrente gewähren. Bezuschusst werden können Teilnehmer, deren Berufstätigkeit gefährdet, gemindert oder aufgehoben ist und durch Heilbehandlung voraussichtlich erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Ausdrücklich handelt es sich hier um freiwillige Leistungen des VwdA, sofern die entstandenen Aufwendungen nicht von anderen Kostenträgern nach Gesetz, Satzung oder Vertrag zu übernehmen sind (z.b. durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, Krankenkasse). Nicht bezuschusst werden jedoch beispielsweise Maßnahmen und Behandlungen im Rahmen der üblichen medizinischen Versorgung, die Ausstattung mit Körperersatzstücken und mit orthopädischen oder technischen Hilfsmitteln sowie Umschulungsmaßnahmen. Die Zuschüsse sind in der Höhe begrenzt. Es ist darauf zu achten, dass der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in angemessener Zeit vor Beginn der Heilbehandlung schriftlich zu stellen ist.

Unterlagen für Ihren Antrag

Dem Antrag ist beizufügen:

  • eine ausführliche Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Art der Einschränkung oder Gefährdung der Berufsfähigkeit sowie über die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Heilbehandlung,
  • ein Kostenvorschlag, der die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung belegt,
  • Angaben über andere Kostenträger, die für eine Erstattung in Frage kommen.
  • Befundbericht
 
Sehr geehrtes Mitglied,
aufgrund der Umstellung unserer Bestandssoftware kann das Mitgliederportal in der Zeit vom 11.01.2025 bis voraussichtlich zum 27.01.2025 nicht genutzt werden. Gerne können Sie uns eine E-Mail an info@vwda.de schreiben oder Sie rufen uns an unter 0711-23874-0.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!