Bei Berufsunfähigkeit individuell abgesichert
Wird ein Teilnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres berufsunfähig, gewähren wir die Berufsunfähigkeitsrente in Höhe des erreichten Rentenanspruchs.
Bei Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres setzt sich die Höhe unserer Berufsunfähigkeitsrente aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil besteht aus dem Rentenanspruch, den unser Mitglied bis zum Versicherungsfall, also dem Eintritt seiner Berufsunfähigkeit, erreicht hat. Der zweite Teil ist eine Hochrechnung. Wir ermitteln den Anspruch, der bestehen würde, wenn die in den letzten fünf Kalenderjahren vor Eintritt des Versorgungsfalles durchschnittlich gezahlten Pflichtbeiträge bis zum vollendeten 55. Lebensjahr weiter entrichtet worden wären. Ist unser Mitglied noch keine fünf Kalenderjahre beim Versorgungswerk der Architekten (VwdA), wird der Durchschnitt aus allen bis zum Eintritt des Versorgungsfalles entrichteten Pflichtbeiträgen ermittelt. (Für die Hochrechnung gelten die gleichen Regelungen wie für die Ermittlung des erreichten Rentenanspruches.)
Die Berufsunfähigkeitsrente gewähren wir im Versicherungsfall ab dem Monat, in dem sie beantragt wird. Besteht begründete Aussicht, dass die Berufsunfähigkeit in absehbarer Zeit behoben sein wird, gewähren wir eine Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit für längstens zwei Jahre.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist individuell – sie hängt von der durchschnittlichen Beitragszahlung des Mitglieds ab. Ein weiterer Punkt kommt hinzu: wird eine Berufsunfähigkeitsrente bezogen, kann das von einer gesetzlichen Krankenkasse gleichzeitig gewährte Krankengeld wegfallen oder unsere Leistung auf das Krankengeld angerechnet werden. Nähere Auskunft erteilt die Krankenkasse des Versicherten.