Nachversicherung

Eine Nachversicherung wird durchgeführt, wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält. Die Behörde muss für die Zeit, in der der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nachzahlen.

Es kann beim Dienstherrn beantragt werden, dass die Nachversicherung beim Versorgungswerk durchgeführt wird. Die Beiträge werden dann in dem Jahr verrentet, in dem der Antrag auf Nachversicherung gestellt wurde. Die nachversicherte Beschäftigungszeit gilt dabei als Teilnahmezeit. Dies ist bei der Berechnung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente von Bedeutung.