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Regelaltersrente für Geburtsjahrgänge vor 1962
Die so genannte Regelaltersrente beginnt mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für Geburtsjahrgänge vor 1962 gelten für das Erreichen der Regelaltersrente folgende Übergangsregelungen:
1951 mit 65 Jahren und 2 Monaten
1952 mit 65 Jahren und 4 Monaten
1953 mit 65 Jahren und 6 Monaten
1954 mit 65 Jahren und 8 Monaten
1955 mit 65 Jahren und 10 Monaten
1956 mit 66 Jahren
1957 mit 66 Jahren und 2 Monaten
1958 mit 66 Jahren und 4 Monaten
1959 mit 66 Jahren und 6 Monaten
1960 mit 66 Jahren und 8 Monaten
1961 mit 66 Jahren und 10 Monaten
ab 1962 mit 67 Jahren