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Regelaltersrente für Geburtsjahrgänge vor 1962

Die so genannte Regelaltersrente beginnt mit Vollendung des 67. Lebensjahres.  Für Geburtsjahrgänge vor 1962 gelten für das Erreichen der Regelaltersrente folgende Übergangsregelungen:

1951 mit 65 Jahren und 2 Monaten

1952 mit 65 Jahren und 4 Monaten

1953 mit 65 Jahren und 6 Monaten

1954 mit 65 Jahren und 8 Monaten

1955 mit 65 Jahren und 10 Monaten

1956 mit 66 Jahren

1957 mit 66 Jahren und 2 Monaten

1958 mit 66 Jahren und 4 Monaten

1959 mit 66 Jahren und 6 Monaten

1960 mit 66 Jahren und 8 Monaten

1961 mit 66 Jahren und 10 Monaten

ab 1962 mit 67 Jahren