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Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr – Verification of Payee (VOP)
Ab dem 9. Oktober 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben für SEPA-Überweisungen. Banken werden verpflichtet, einen Service anzubieten, der Kunden darauf aufmerksam macht, wenn eine Abweichung zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und der IBAN festgestellt wird. Dieser Service, bekannt als Verification of Payee (VoP), ist sowohl für Instant Payments als auch für reguläre SEPA-Überweisungen verpflichtend.
Achten Sie daher bitte bei Überweisungen auf unsere Konten bei der LBBW oder Südwestbank auf die exakte Bezeichnung des Versorgungswerks als Zahlungsempfänger: Versorgungswerk der Architektenkammer BW.
Nach dem Check bleibt es dennoch dem Bankkunden überlassen, ob die Überweisung durchgeführt werden soll. Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Geldinstitut.

