Aktivrente

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Gesetzesentwurf zur Aktivrente

Voraussichtlicher Start: 01.01.2026

Was Sie wissen müssen:

Bezieher von Altersrenten können demnach ab dem 01.01.2026 monatlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Dies gilt nach derzeitigem Stand jedoch ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (abhängige, nichtselbständige Arbeit). Für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit seitens der Politik nicht. 

Die Aufgabe des Architektenberufs ist für den Bezug des Altersruhegeldes vom VwdA nicht erforderlich. Das VwdA kennt in seinen Satzungsregelungen bei Versorgungsbezügen keine Hinzuverdienstregelungen oder Einkommensanrechnungen.

Das Versorgungswerk bietet keine steuerrechtlichen Beratungen an. Für individuelle Beratungen wenden Sie sich bitte immer an einen Steuerberater.